Waffen-SS | |
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Aktiv | 1940–1945 |
Staat | Deutsches Reich |
Streitkräfte | Waffen-SS |
Teilstreitkraft | Landstreitkräfte, dem Oberkommando des Heeres (OKH) unterstellt |
Truppengattung | Panzer, Panzergrenadiere, Infanterie, Gebirgsjäger, Kavallerie, Fallschirmjäger, Artillerie und sogenannte SS-Sonderverbände/SS-Jagdverbände |
Gliederung | 38 Divisionen |
Stärke | 915.000 Mann (Gesamtstärke bis 1945) |
Motto | Meine Ehre heißt Treue |
Farben | siehe Waffenfarben (Waffen-SS) |
Schlachten | Zweiter Weltkrieg |
Waffen-SS | |
Oberkommando | SS-Führungshauptamt, Berlin |
Reichsführer SS | Heinrich Himmler (1929–1945) |
Ehemalige Kommandeure |
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Insignien | |
doppelte Siegrune |
Der Oberbegriff Waffen-SS wurde im Zuge der Vorbereitungen zur Schaffung eines zentralen Ergänzungsamtes und SS-Ergänzungsstellen in allen Wehrkreisen im November 1939 als neue Sammelbezeichnung für die schon früher aufgestellten bewaffneten SS-Einheiten der nationalsozialistischen SS erstmals verwendet.[1] Der Waffen-SS gehörten sowohl Kampfverbände als auch die Wachmannschaften der Konzentrationslager an, die Wachmannschaften wurden von den Totenkopf-Wachsturmbannen und den SS-Totenkopfstandarten gestellt. Letztere wurden 1941 in die Waffen-SS überführt, wobei die meisten Standarten als reguläre SS-Infanterie-Regimenter in SS-Divisionen eingegliedert wurden. Nur noch den drei Regimentern der späteren 3. SS-Panzer-Division „Totenkopf“ und den Wachverbänden der Konzentrationslager war es erlaubt, den Kragenspiegel mit dem Totenkopf zu tragen. Es gab einen regen Personalaustausch zwischen den die KZ bewachenden Totenkopfverbänden, der „Totenkopf“-Division, und weiteren Verbänden der Waffen-SS.[2] Einige Divisionen der Waffen-SS gehörten zumindest phasenweise zu den kampfstärksten Verbänden der deutschen Streitkräfte.
Ihre Kampfverbände wurden im Zweiten Weltkrieg dem Oberbefehl der Wehrmacht unterstellt, kämpften an der Front und wurden zur Sicherung der okkupierten Gebiete gegen Widerstandskämpfer eingesetzt. Aufgrund ihrer Beteiligung am Holocaust, am Porajmos und an zahlreichen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die zivile Bevölkerung wurde sie 1946 vom Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg zur verbrecherischen Organisation erklärt. In Deutschland sind die Verbreitung von Propagandamaterial und die Verwendung von Kennzeichen der SS strafbar (§§ 86 und 86a StGB).